In Erwartung des Kindes – Kündigung, Austritt
Die schwangeren Arbeitnehmerinnen sind vor Kündigung geschützt. Während der Probezeit besteht grundsätzlich kein Kündigungsverbot wegen Schwangerschaft. Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber trotzdem kündigt? Kann eine schwangere Frau von sich aus ihren Arbeitsvertrag kündigen? Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz bei Schwangerschaft aus, wenn ein Betrieb geschlossen wird? Der folgende Abschnitt enthält die Antworten auf diese Fragen.